ErwGr. 2

REG_2009_613 · zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2008 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und der Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind

Die Berichtigungskoeffizienten, auf deren Grundlage Zahlungen nach der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 624/2008 (2) vorgenommen wurden, können rückwirkende Anpassungen der Dienstbezüge nach oben oder unten zur Folge haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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