Art. 7 – Überprüfung

REG_2009_641 · zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen

Die Kommission überprüft bis zum 1. Januar 2012 die in Anhang II Nummer 2 dieser Verordnung beschriebene Methode zur Berechnung des Energieeffizienzindex von in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen.
Sie überprüft bis zum 1. Januar 2017 diese Verordnung im Lichte des technischen Fortschritts. Die Überprüfung schließt die Bewertung von Konstruktionsoptionen ein, die die Wiederverwendung und das Recycling erleichtern können.
Sie übermittelt dem Ökodesign-Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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