ErwGr. 8

REG_2009_649 · zur Anpassung bestimmter Fangquoten für 2009 im Rahmen der jahresübergreifenden Verwaltung der TAC und Quoten

Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 müssen die Abzüge von den nationalen Quoten für 2009 den zu viel gefischten Mengen entsprechen. Gemäß Artikel 5 Absatz 2 derselben Verordnung sind bei erfolgter Überfischung der zulässigen Anlandungen im Jahr 2008 für bestimmte in den Verordnungen (EG) Nr. 2015/2006, (EG) Nr. 1404/2007, (EG) Nr. 1579/2007 und (EG) Nr. 40/2008 genannte Bestände gewichtete Abzüge von den nationalen Quoten für 2009 vorzunehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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