ErwGr. 5

REG_2009_664 · zur Einführung eines Verfahrens für die Aushandlung und den Abschluss von Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten, die die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen und Entscheidungen in Ehesachen, in Fragen der elterlichen Verantwortung und in Unterhaltssachen sowie das anwendbare Recht in Unterhaltssachen betreffen

In seinem Gutachten 1/03 vom 7. Februar 2006 zum Abschluss des neuen Übereinkommens von Lugano bestätigte der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, dass die Gemeinschaft die ausschließliche Zuständigkeit für den Abschluss einer völkerrechtlichen Übereinkunft wie des Übereinkommens von Lugano mit Drittstaaten in Fragen, die die Vorschriften gemäß der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (2) („Brüssel I“) betreffen, erlangt hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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