Art. 2

REG_2009_687 · zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 877/2008, (EG) Nr. 878/2008 und (EG) Nr. 879/2008 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf von Zucker aus Beständen der belgischen, der tschechischen, der irischen, der italienischen, der ungarischen, der slowakischen und der schwedischen Interventionsstelle

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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