ErwGr. 37

REG_2009_767 · über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission

Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, das Verzeichnis der Materialien, die zur Verwendung als Futtermittel eingeschränkt oder verboten sind, zu ändern, Futtermittel für besondere Ernährungszwecke zuzulassen, ein Verzeichnis der Kategorien für die Kennzeichnung von Einzelfuttermitteln für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere mit Ausnahme von Pelztieren zu erstellen, Änderungen zum Katalog, der den Höchstgehalt an chemischen Verunreinigungen, die Werte für die botanische Reinheit, die Werte des Feuchtegehalts oder die Angaben zur Ersetzung der obligatorischen Angaben festlegt, zu erlassen, die Anhänge angesichts wissenschaftlicher und technischer Entwicklungen anzupassen und Übergangsmaßnahmen zu ergreifen. Da es sich hier um Maßnahmen von allgemeiner Tragweite handelt, die eine Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung, auch durch Ergänzung um neue nicht wesentliche Bestimmungen, bewirken, sind diese Maßnahmen nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle des Artikels 5a des Beschlusses 1999/468/EG zu erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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