ErwGr. 5

REG_2009_790 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt

Für die Stoffe, deren Einstufung in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 mit der vorliegenden Verordnung geändert wird, oder die neu eingestuft werden, sollte die Verpflichtung zur Einstufung von Stoffen in Übereinstimmung mit den harmonisierten Einstufungen gemäß Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, geändert durch die vorliegende Verordnung, mit dem Datum gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zusammenfallen und daher sollte die vorliegende Verordnung ab dem 1. Dezember 2010 gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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