Art. 1

REG_2009_803 · zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und Thailand sowie auf die aus Taiwan versandten Einfuhren der gleichen Waren, ob als Ursprungserzeugnisse Taiwans angemeldet oder nicht, und zur Aufhebung der den Unternehmen Chup Hsin Enterprise Co. Ltd und Nian Hong Pipe Fittings Co. Ltd gewährten Befreiung

(1)Auf die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken (mit Ausnahme von gegossenen Rohrstücken, Flanschen und Rohrstücken mit Gewinde) aus Eisen oder Stahl (ausgenommen aus nichtrostendem Stahl) mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger zum Stumpfschweißen und zu anderen Zwecken, mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Thailand, die gegenwärtig unter den KN-Codes ex 7307 93 11 , ex 7307 93 19 , ex 7307 99 30 und ex 7307 99 90 (TARIC-Codes 7307 93 11 91, 7307 93 11 93, 7307 93 11 94, 7307 93 11 95, 7307 93 11 99, 7307 93 19 91, 7307 93 19 93, 7307 93 19 94, 7307 93 19 95, 7307 93 19 99, 7307 99 30 92, 7307 99 30 93, 7307 99 30 94, 7307 99 30 95, 7307 99 30 98, 7307 99 90 92, 7307 99 90 93, 7307 99 90 94, 7307 99 90 95, 7307 99 90 98) eingereiht werden, wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.
(2)Für die in Absatz 1 beschriebenen und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft, unverzollt: Land Unternehmen Zollsatz (%) TARIC-Zusatzcode Volksrepublik China Alle Unternehmen 58,6 — Thailand Awaji Materia (Thailand) Co. Ltd Samutprakarn 7,4 8850 Thai Benkan Co. Ltd Prapadaeng-Samutprakarn 0 A118 Alle übrigen Unternehmen 58,9 A999
(3)Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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