ErwGr. 12

REG_2009_885 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 378/2005 hinsichtlich der Referenzproben, der Gebühren und der in Anhang II aufgelisteten Laboratorien

Es empfiehlt sich weiterhin, unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrungen den Anwendungsbereich der Leitlinien anzupassen, die das GRL für die Antragsteller nach Erlass der Verordnung (EG) Nr. 429/2008 erstellt hat, sowie weitere kleinere Änderungen an der Verordnung (EG) Nr. 378/2005 vorzunehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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