ErwGr. 4

REG_2009_903 · zur Zulassung der Zubereitung aus Clostridium butyricum MIYAIRI 588 (FERMP 1467) als Futtermittelzusatzstoff für Masthühner (Zulassungsinhaber: Miyarisan Pharmaceutical Co. Ltd., vertreten durch Mitsui & Co. Deutschland GmbH)

Aus dem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) vom 2. April 2009 (2) geht hervor, dass die Zubereitung aus Clostridium butyricum MIYAIRI 588 (FERM-P 1467) keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt hat und dass sich die Verwendung dieser Zubereitung sehr günstig auf das Verhältnis Futter/Gewichtszunahme auswirken kann. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für erforderlich. Für das Gutachten wurde auch der Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.10.2025

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