Art. 3

REG_2009_925 · zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in Armenien, Brasilien und der Volksrepublik China

Die Sicherheitsleistungen für die vorläufigen Antidumpingzölle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 287/2009 auf die Einfuhren von Folien aus Aluminium mit einer Dicke von 0,008 mm bis 0,018 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, in Rollen mit einer Breite von 650 mm oder weniger und einem Stückgewicht von mehr als 10 kg, die unter den KN-Code ex 7607 11 19 (TARIC-Code 7607 11 19 10) eingereiht werden, mit Ursprung in Armenien, Brasilien und der VR China, werden in Höhe des gemäß Artikel 1 eingeführten endgültigen Zolls endgültig vereinnahmt. Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Antidumpginzölle übersteigen, werden freigegeben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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