ErwGr. 15

REG_2009_951 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank

Vertrauliche statistische Daten, die von einer Stelle des ESS erhoben und einem Mitglied des ESZB zur Verfügung gestellt werden, sollten nicht für Zwecke verwendet werden, die nicht ausschließlich statistischer Art sind, wie z. B. Verwaltungs- oder Steuerzwecke oder Gerichtsverfahren oder die in Artikel 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 genannten Zwecke. In dieser Hinsicht muss der physische und logische Schutz dieser vertraulichen statistischen Daten gewährleistet werden, und es muss sichergestellt werden, dass keine unrechtmäßige Offenlegung oder Verwendung für nicht-statistische Zwecke erfolgt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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