ErwGr. 7

REG_2009_951 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank

Um den Erhebungsaufwand möglichst gering zu halten und eine effiziente Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von qualitativ hochwertigen Statistiken sowie die angemessene Erfüllung der Aufgaben des ESZB zu erlauben, erstellt die EZB Prioritäten bezüglich des Bedarfs an Statistiken und nimmt Bewertungen des Erhebungsaufwandes vor. Aus demselben Grund ist es erforderlich, die weitestgehende Nutzung vorhandener Daten, Erhebungen, Verwaltungsdaten, statistischer Verzeichnisse und anderer verfügbarer Quellen, einschließlich eines Austausches vertraulicher statistischer Daten innerhalb des ESZB und mit dem Europäischen Statistischen System (ESS), zu gestatten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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