ErwGr. 2

REG_2009_97 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unternehmensstatistik im Hinblick auf die Verwendung des flexiblen Moduls

Es ist erforderlich, die Verwendung des in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe j der genannten Verordnung vorgesehenen flexiblen Moduls in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu planen und den Anwendungsbereich, die Merkmalsliste, den Berichtszeitraum, die zu erfassenden Tätigkeiten und die Qualitätsanforderungen für dieses Modul festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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