ErwGr. 7

REG_2009_983 · zur Zulassung bzw. Verweigerung der Zulassung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel betreffend die Verringerung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Nach dem Antrag von Unilever plc (Vereinigtes Königreich) und Unilever N.V. (Niederlande) gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von Pflanzensterolen auf den Cholesterinspiegel und das Risiko einer koronaren Herzerkrankung abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-085) (2). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Es ist erwiesen, dass Pflanzensterole den Cholesterinspiegel signifikant senken/reduzieren. Durch einen gesenkten Cholesterinspiegel reduziert sich nachweislich das Risiko einer (koronaren) Herzerkrankung.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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