ErwGr. 4

REG_2010_1004 · über Abzüge von bestimmten Fangquoten für 2010 wegen Überfischung im vorangegangenen Jahr

Einige Mitgliedstaaten haben ihre Fangquoten für das Jahr 2009 überschritten. Daher ist es angebracht, Abzüge von den diesen Mitgliedstaaten für das Jahr 2010 zugeteilten Fangquoten vorzunehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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