ErwGr. 1

REG_2010_1022 · zur Genehmigung einer Anhebung der Grenzwerte für die Anreicherung von Wein aus Trauben der Ernte 2010 in bestimmten Weinbauzonen

Gemäß Anhang XVa Abschnitt A Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 können die Mitgliedstaaten in Jahren mit außergewöhnlich ungünstigen Witterungsverhältnissen beantragen, dass die Grenzwerte für die Erhöhung des Alkoholgehalts (Anreicherung) um 0,5 % vol. angehoben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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