Art. 1

REG_2010_1035 · zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Melamin mit Ursprung in der Volksrepublik China

(1)Es wird ein vorläufiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Melamin mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt, das derzeit unter dem KN-Code 2933 61 00 eingereiht wird.
(2)Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt: Unternehmen Zollsatz (%) TARIC-Zusatzcode Sichuan Golden Elephant 44,9 A986 Shandong Liaherd 47,6 A987 Henan Junhua 49,0 A988 Alle übrigen Unternehmen 65,2 A999
(3)Die Überführung der in Absatz 1 genannten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr in der Europäischen Union ist von der Leistung einer Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls abhängig.
(4)Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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