ErwGr. 7

REG_2010_1054 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 391/2007 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 861/2006 des Rates in Bezug auf die Ausgaben, die den Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Überwachungs- und Kontrollregelungen der gemeinsamen Fischereipolitik entstehen

Der zwischen der betreffenden Behörde und dem Lieferanten geschlossene Vertrag sollte nur dann in den Antrag auf Vorfinanzierung aufgenommen werden, wenn die Art des Vorhabens einen solchen Vertrag erforderlich macht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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