ErwGr. 32

REG_2010_1092 · über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken

Wie im De-Larosière-Bericht empfohlen, ist ein schrittweiser Ansatz erforderlich und das Europäische Parlament und der Rat sollten bis zum 17. Dezember 2013 eine umfassende Überprüfung des ESFS, des ESRB und der ESA durchführen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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