ErwGr. 68

REG_2010_1093 · zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission

Für die Anwendung dieser Verordnung sollte eine Frist festgelegt werden, um zu gewährleisten, dass die Behörde für die Aufnahme ihrer Tätigkeiten angemessen vorbereitet ist und der Übergang vom Ausschuss der europäischen Bankaufsichtsbehörden auf die Behörde reibungslos erfolgt. Die Behörde sollte mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattet sein. Zumindest am Anfang sollte sie zu 40 % aus Unionsmitteln und zu 60 % durch Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert werden, die nach Maßgabe der Stimmengewichtung gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen entrichtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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