ErwGr. 36

REG_2010_1094 · zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission

Angleichung in den Bereichen Verhütung, Management und Bewältigung von Krisen, einschließlich der Finanzierungsmechanismen, ist notwendig, damit gewährleistet ist, dass die Behörden in der Lage sind, insolvenzbedrohte Finanzinstitute abzuwickeln und dabei gleichzeitig die Auswirkungen von Insolvenzen auf das Finanzsystem, den Rückgriff auf Steuermittel zur Rettung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und den Einsatz öffentlicher Mittel zu minimieren, den Schaden für die Wirtschaft zu begrenzen und die Anwendung nationaler Abwicklungsmaßnahmen zu koordinieren. Im Hinblick darauf sollte die Kommission in der Lage sein, die Behörde zu ersuchen, einen Beitrag zu der Bewertung gemäß Artikel 242 der Richtlinie 2009/138/EG zu leisten, unter besonderer Berücksichtigung der Kooperation der Aufsichtsbehörden innerhalb des Kollegiums der Aufsichtsbehörden sowie dessen Funktionsweise, der Aufsichtspraktiken bei der Festsetzung der Kapitalaufschläge, des Nutzens einer verstärkten Gruppenaufsicht und eines verstärkten Kapitalmanagements innerhalb einer Gruppe von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, einschließlich möglicher Maßnahmen zur Stärkung eines intakten grenzüberschreitenden Managements von Versicherungsgruppen, insbesondere im Hinblick auf Risiken und Vermögensverwaltung, und ferner Bericht zu erstatten über neue Entwicklungen und Fortschritte hinsichtlich eines Bündels von koordinierten nationalen Krisenbewältigungsvorkehrungen, einschließlich darüber, ob ein System kohärenter und glaubwürdiger Finanzierungsmechanismen mit geeigneten Finanzierungsinstrumenten notwendig ist oder nicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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