ErwGr. 16

REG_2010_1095 · zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission

Zu den grenzübergreifenden Risiken gehören alle Risiken, die durch wirtschaftliche Ungleichgewichte oder Finanzausfälle in der Gesamtheit oder in einem Teil der Union verursacht wurden und die das Potenzial haben, erhebliche negative Folgen für die Transaktionen zwischen den Wirtschaftsbeteiligten aus zwei oder mehr Mitgliedstaaten, für das Funktionieren des Binnenmarkts oder für die öffentlichen Finanzen der Union oder jedes ihrer Mitgliedstaaten nach sich zu ziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.09.2025

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