ErwGr. 30

REG_2010_1095 · zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission

Ernsthafte Bedrohungen für das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität der Finanzmärkte oder der Stabilität des Finanzsystems in der Union erfordern eine rasche und konzertierte Antwort auf Unionsebene. Die Behörde sollte von den nationalen Behörden daher fordern können, in einer Krisensituation spezifische Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Die Befugnis zur Feststellung, dass eine Krisensituation vorliegt, sollte im Anschluss an ein Ersuchen einer der ESA, der Kommission oder des ESRB dem Rat übertragen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.09.2025

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