ErwGr. 1

REG_2010_1127 · zur Festlegung eines Übergangszeitraums für die Streichung der Republik Malediven von der Liste der im Rahmen der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder begünstigten Länder nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011

Die Republik Malediven (nachstehend „Malediven“) fällt im Rahmen der allgemeinen Zollpräferenzen der Union unter die Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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