ErwGr. 5

REG_2010_1161 · über die Nichtzulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als Angaben über die Verringerung eines Krankheitsrisikos beziehungsweise die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Nachdem Laboratoire Vie et Santé am 29. Dezember 2008 gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 einen Antrag gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe betreffend die Wirkung von Catalgine® bouffées de chaleur hinsichtlich der zahlenmäßigen Verringerung von Hitzewallungen abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2009-00852) (2). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Contributes to the reduction in the number of hot flushes“ („Trägt zur zahlenmäßigen Verringerung von Hitzewallungen bei“).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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