ErwGr. 2

REG_2010_118 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 900/2008 zur Festlegung der Analysenmethoden und anderer technischer Bestimmungen für die Anwendung der Einfuhrregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren

Eine Gruppe von Sachverständigen hat geprüft, ob die Verordnung (EG) Nr. 900/2008 dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt bei den in ihr festgelegten Methoden Rechnung trägt. Die im Rahmen dieser Untersuchung durchgeführten Studien und Tests haben ergeben, dass die Bestimmung des Stärke-/Glucosegehalts nach Aufschluss mit von Natriumhydroxid (vor dem enzymatischen Abbau zu Glucose) und die Messung des Gesamtglucosegehalts nach der enzymatischen Methode mit Spektralphotometrie, wie sie zurzeit für die meisten Waren vorgeschrieben sind, die derzeitigen technischen Anforderungen nicht mehr erfüllen und daher aktualisiert werden müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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