ErwGr. 4

REG_2010_119 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1233/2009 über eine besondere Marktstützungsmaßnahme im Milchsektor

Um so bald wie möglich eine einheitliche und gleichzeitige Anwendung in der gesamten Union zu gewährleisten, sollte diese Verordnung unverzüglich in Kraft treten und ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EU) Nr. 1233/2009 gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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