ErwGr. 4

REG_2010_1210 · zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen

Bei der Echtheitsprüfung sollten auch echte Euro-Münzen, die nicht für den Umlauf geeignet sind, identifiziert werden. Der Umlauf nicht geeigneter Münzen beeinträchtigt ihre Verwendung, insbesondere die Verwendung in Münzautomaten, und kann die Benutzer möglicherweise hinsichtlich ihrer Echtheit verunsichern. Nicht für den Umlauf geeignete Münzen sollten daher aus dem Verkehr gezogen werden. Daher sind für die Mitgliedstaaten einheitliche verbindliche Regeln für die Behandlung und die Erstattung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen erforderlich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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