ErwGr. 3

REG_2010_1228 · zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

Unter bestimmten Umständen erscheint es unter Berücksichtigung der besonderen Art einiger der Warenbewegungen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 angezeigt, den Verwaltungsaufwand bei der Anmeldung solcher Warenbewegungen zu verringern, indem ihnen spezifische KN-Codes zugewiesen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Einreihung der verschiedenen Arten von Waren in einer Warenbewegung zum Zweck der Erstellung der Zollanmeldung einen Arbeitsaufwand und Kosten verursachen würde, die gegenüber den auf dem Spiel stehenden Interessen unverhältnismäßig wären.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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