Art. 2

REG_2010_1231 · zur Ausdehnung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 auf Drittstaatsangehörige, die ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht bereits unter diese Verordnungen fallen

Die Verordnung (EG) Nr. 859/2003 wird für die Mitgliedstaaten aufgehoben, die durch die vorliegende Verordnung gebunden sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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