ErwGr. 2

REG_2010_1231 · zur Ausdehnung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 auf Drittstaatsangehörige, die ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht bereits unter diese Verordnungen fallen

Der Rat (Justiz und Inneres) vom 1. Dezember 2005 hat unterstrichen, dass die Union eine gerechte Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten, sicherstellen muss und dass eine energischere Integrationspolitik darauf gerichtet sein sollte, ihnen Rechte und Pflichten zuzuerkennen, die mit denen der Unionsbürger vergleichbar sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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