ErwGr. 8

REG_2010_1233 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich

Die in der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 aufgestellten Kriterien sollten auf die Auswahl und die Förderfähigkeit der im Rahmen der Fazilität finanzierten Vorhaben Anwendung finden. Auch die geografische Ausgewogenheit der Projekte sollte als wesentliches Element einbezogen werden, um sicherzustellen, dass diese Verordnung für die Konjunkturbelebung in der gesamten Union Wirkung entfaltet und in Anbetracht des Umstands, dass Vorhaben in einzelnen Mitgliedstaaten nicht oder nur teilweise aufgrund des Kapitels II der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 finanziert worden sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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