ErwGr. 3

REG_2010_1248 · über die Eröffnung eines Zollkontingents für das Jahr 2011 für die Einfuhr in die Europäische Union von bestimmten unter die Verordnung (EG) Nr. 1216/2009 des Rates fallenden aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellten Waren mit Ursprung in Norwegen

Durch das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen, das Protokoll Nr. 2 zum bilateralen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffend (6), das mit Beschluss 2004/859/EG des Rates genehmigt wurde und im Folgenden „das Abkommen“ genannt wird, wurde die Zollbefreiung für die betreffenden Wasser und anderen Getränke für Norwegen vorübergehend ausgesetzt. Gemäß Teil IV der vereinbarten Niederschrift des Abkommens ist die zollfreie Einfuhr von Waren der KN-Codes 2202 10 00 und ex 2202 90 10 mit Ursprung in Norwegen nur im Rahmen eines zollfreien Kontingents gestattet, während auf außerhalb des Kontingents eingeführte Waren ein Einfuhrzoll erhoben wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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