ErwGr. 5

REG_2010_1256 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände im Schwarzen Meer (2011)

Für die Nutzung der in der vorliegenden Verordnung genannten Fangmöglichkeiten gilt die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik (2), insbesondere Artikel 33 jener Verordnung über die Aufzeichnung von Fangmengen und Fischereiaufwand und Artikel 34 jener Verordnung über die Übermittlung von Daten über die Ausschöpfung der Fangmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang ist anzugeben, welche Codes die Mitgliedstaaten verwenden müssen, wenn sie der Kommission Daten über Anlandungen aus Beständen übermitteln, die unter die vorliegende Verordnung fallen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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