zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts
REG_2010_1259 · 51 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
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- ErwGr. 29
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- Art. 1Anwendungsbereich
- Art. 2Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 2201/2003
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4Universelle Anwendung
- Art. 5Rechtswahl der Parteien
- Art. 6Einigung und materielle Wirksamkeit
- Art. 7Formgültigkeit
- Art. 8In Ermangelung einer Rechtswahl anzuwendendes Recht
- Art. 9Umwandlung einer Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in eine Ehescheidung
- Art. 10Anwendung des Rechts des Staates des angerufenen Gerichts
- Art. 11Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
- Art. 12Öffentliche Ordnung (Ordre public)
- Art. 13Unterschiede beim nationalen Recht
- Art. 14Staaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen — Kollisionen hinsichtlich der Gebiete
- Art. 15Staaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen — Kollisionen hinsichtlich der betroffenen Personengruppen
- Art. 16Nichtanwendung dieser Verordnung auf innerstaatliche Kollisionen
- Art. 17Informationen der teilnehmenden Mitgliedstaaten
- Art. 18Übergangsbestimmungen
- Art. 19Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen
- Art. 20Revisionsklausel
- Art. 21Inkrafttreten und Geltungsbeginn
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