ErwGr. 3

REG_2010_18 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Spezifikationen für nationale Qualitätskontrollprogramme im Bereich der Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt

Im Interesse der Wirksamkeit sollten von der zuständigen Behörde regelmäßig Tätigkeiten zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durchgeführt werden. Diese sollten im Hinblick auf Gegenstand, Phase oder Zeitpunkt der Durchführung keinen Beschränkungen unterliegen. Sie sollten in der am besten geeigneten Form stattfinden, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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