ErwGr. 19

REG_2010_234 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Gewährung von Ausfuhrerstattungen und zur Festlegung der bei Störungen im Getreidesektor zu treffenden Maßnahmen

Da es sich bei der Nahrungsmittelhilfe der Union und der einzelstaatlichen Nahrungsmittelhilfe im Rahmen internationaler Übereinkünfte oder ergänzender Programme oder bei anderen Maßnahmen der Union zur kostenlosen Belieferung um nichtgewerbliche Maßnahmen handelt, sollten die betreffenden Ausfuhrvorgänge von der auf gewerbliche Exporte im Fall von Störungen des Getreidemarktes anzuwendenden Ausfuhrabgabe ausgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

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