Art. 13 – Sicherheitsanforderungen

REG_2010_255 · zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Verkehrsflussregelung im Flugverkehr

Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass eine Sicherheitsbewertung, einschließlich einer Gefahrenermittlung, Risikobewertung und -minderung, vorgenommen wird, bevor signifikante Änderungen des ATFM-Systems und der ATFM-Verfahren eingeführt werden, einschließlich eines Sicherheitsmanagementprozesses der den gesamten Lebenszyklus des Flugverkehrsmanagementsystems erfasst.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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