Art. 4

REG_2010_265 · zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf den Verkehr von Personen mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt

Die Kommission und die Mitgliedstaaten teilen den betroffenen Drittstaatsangehören diese Verordnung vollständig und genau mit.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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