ErwGr. 8

REG_2010_265 · zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf den Verkehr von Personen mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt

Die vorliegende Verordnung zielt nicht darauf ab, die Mitgliedstaaten davon abzuhalten, Aufenthaltstitel auszustellen, und sollte auch nicht die Verpflichtung der Mitgliedstaaten berühren, Aufenthaltstitel für bestimmte Gruppen von Drittstaatsangehörigen auszustellen, wie in anderen Unionsinstrumenten vorgesehen, insbesondere der Richtlinie 2005/71/EG (5), der Richtlinie 2004/114/EG (6), der Richtlinie 2004/38/EG (7), der Richtlinie 2003/109/EG (8) und der Richtlinie 2003/86/EG (9).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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