ErwGr. 1

REG_2010_276 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf Anhang XVII (Dichlormethan, Lampenöle und flüssige Grillanzünder sowie zinnorganische Verbindungen)

Die Richtlinie 76/769/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (2) enthält in ihrem Anhang I Beschränkungen für bestimmte gefährliche Stoffe und Zubereitungen. Die Richtlinie 76/769/EWG wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 mit Wirkung zum 1. Juni 2009 aufgehoben und ersetzt. Anhang I der Richtlinie 76/769/EWG wurde durch Anhang XVII dieser Verordnung ersetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

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