ErwGr. 3

REG_2010_300 · zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Gentse azalea (g.g.A.))

Deutschland wies in dem Einspruch darauf hin, dass die Eintragung der betreffenden Bezeichnung im Widerspruch zu Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 stünde und sich nachteilig auf das Bestehen von Namen, Marken oder Erzeugnissen auswirken würde, die sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Rahmen des Einspruchsverfahrens bereits seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Verkehr befinden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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