ErwGr. 7

REG_2010_300 · zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Gentse azalea (g.g.A.))

Deutschland argumentierte, dass sich die Eintragung der Bezeichnung „Gentse azalea“ als geschützte geografische Angabe nachteilig auf das Bestehen von sich rechtmäßig im Verkehr befindenden Erzeugnissen auswirken würde, weil die Azaleenerzeuger in den betreffenden geografischen Gebiet einen Wettbewerbsvorteil (Marktvorteil) gegenüber den Erzeugern in anderen Gebieten hätten. Es wurden keine Nachweise dafür erbracht, dass die Bezeichnung „Gentse azalea“ beim Handel mit außerhalb des betreffenden Gebiets erzeugten Topfpflanzen verwendet wird, bereits eine eingetragene Marke ist oder als Name einer Pflanzensorte geschützt ist. Außerdem wird die Bezeichnung „Gentse azalea“ schon seit erheblicher Zeit auf dem Markt verwendet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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