ErwGr. 1

REG_2010_334 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 721/2008 im Hinblick auf die Zusammensetzung des Futtermittelzusatzstoffs

Mit der Verordnung (EG) Nr. 721/2008 der Kommission (2) wurde eine Zubereitung aus dem an roten Carotinoiden reichen Bakterium Paracoccus carotinifaciens als Zusatzstoff in Futtermitteln für Lachse und Forellen bis zum 15. August 2018 zugelassen. Dieser Futtermittelzusatzstoff zählt zur Kategorie „sensorische Zusatzstoffe“, Funktionsgruppe a „Farbstoffe“ Punkt ii: „Stoffe, die bei Verfütterung an Tiere Lebensmitteln tierischen Ursprungs Farbe geben“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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