Art. 3

REG_2010_351 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz in Bezug auf die Definitionen der Kategorien der Gruppen für das Geburtsland, der Gruppen für das Land des letzten üblichen Aufenthaltsorts, der Gruppen für das Land des nächsten üblichen Aufenthaltsorts und der Gruppen für die Staatsangehörigkeit

Die Gruppen für das Geburtsland, die Gruppen für das Land des letzten üblichen Aufenthaltsorts, die Gruppen für das Land des nächsten üblichen Aufenthaltsorts und die Gruppen für die Staatsangehörigkeit, für die von den Mitgliedstaaten Daten an die Kommission zu übermitteln sind, werden im Anhang aufgeführt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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