ErwGr. 10

REG_2010_36 · über Gemeinschaftsmodelle für die Fahrerlaubnis der Triebfahrzeugführer, Zusatzbescheinigungen, beglaubigte Kopien von Zusatzbescheinigungen und Formulare für den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführer gemäß der Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2007/59/EG müssen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten das Verfahren zur Erteilung einer Fahrerlaubnisöffentlich bekannt machen. Bei der Festlegung dieser Verfahren sollten die zuständigen Behörden Vorschriften für die Verwendung des harmonisierten Antragsformulars einbeziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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