ErwGr. 3

REG_2010_36 · über Gemeinschaftsmodelle für die Fahrerlaubnis der Triebfahrzeugführer, Zusatzbescheinigungen, beglaubigte Kopien von Zusatzbescheinigungen und Formulare für den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführer gemäß der Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Harmonisierung der Fahrerlaubnisse und Zusatzbescheinigungen ist in erster Linie darauf ausgerichtet, den Triebfahrzeugführern den Wechsel zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten, aber auch zwischen unterschiedlichen Eisenbahnunternehmen zu erleichtern und ganz allgemein die Anerkennung der Fahrerlaubnisse und der Zusatzbescheinigungen durch alle Beteiligten im Eisenbahnsektor zu vereinfachen. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass Mindestanforderungen festgelegt werden, die der Bewerber erfüllen muss, um eine Fahrerlaubnis und eine harmonisierte Zusatzbescheinigung zu erlangen. Um die erforderliche Einheitlichkeit und Transparenz zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten ein harmonisiertes Muster für Fahrerlaubnisse für Triebfahrzeugführer annehmen, während Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber harmonisierte Zusatzbescheinigungen erteilen sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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