ErwGr. 5

REG_2010_382 · zur Verweigerung der Zulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Nachdem The Natural Push-Up Company am 28. November 2008 gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 einen Antrag gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von Natural-Push-Up®-Tabletten und Natural-Push-Up®-Kapseln auf die Straffung der weiblichen Brust abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-784) (2). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „NPU Tablets imitate female breasts enhancement process by 8-PN (8-Prenylnaringenin)“ (NPU-Tabletten imitieren den natürlichen Straffungsprozess der weiblichen Brust durch 8-PN (8-Prenylnaringenin)).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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