ErwGr. 6

REG_2010_383 · zur Verweigerung der Zulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos beziehungsweise die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Am 19. Dezember 2008 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde. Aus der Stellungnahme und anschließenden Klarstellung der Behörde ging hervor, dass auf der Grundlage der vorgelegten Daten zwischen der Aufnahme des faser- und proteinreichen Milchprodukts und einer Verringerung des Hungergefühls mit ernährungsphysiologisch vorteilhafter Auswirkung auf die Energieaufnahme über die Nahrung kein kausaler Zusammenhang hergestellt wurde. In Erwägung dessen kam der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit auf seiner Sitzung vom 27. April 2009 zu dem Schluss, dass die gesundheitsbezogene Angabe einer weiteren Prüfung unterzogen werden sollte; die Kommission ersuchte die Behörde am 24. Juni 2009 um weitere Auskünfte zu einigen den eingereichten Antrag betreffenden Punkten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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